Qualifikation

Qualifikationskonzept

Innerhalb dieses Graduiertenkollegs möchten wir Personen ausbilden, die sich in grundsätzlicher Art und Weise mit Fragen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Wirkung von Informatiksystemen in der Lebenswirklichkeit auseinandersetzen können. Die hervorragende wissenschaftliche Ausbildung verbunden mit einer schnellen Promotion schafft einerseits gute Startchancen für den akademischen Karriereweg in Richtung einer Professur. Andererseits eröffnet der besondere Bezug zu strafrechtlichen Fragestellungen den Absolventinnen und Absolventen Karrierewege in dem auch auf absehbare Zeit stark expandierenden Berufsfeld der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsindustrie.

Das Qualifizierungskonzept beruht auf den in Graduiertenkollegs üblichen Instrumenten des (individuellen) Studienprogramms und eines (internationalen) Austauschprogramms mit Personen und Arbeitsgruppen, die inhaltliche Anknüpfungspunkte zum Graduiertenkolleg besitzen. Der Dialog zwischen den Disziplinen wird einerseits durch speziell auf die Einzeldisziplinen zugeschnittenen Kursangebote als auch durch eine innovative interdisziplinäre Veranstaltungsform im Rahmen der jährlichen Cybercrime-Workshops unterstützt.

Spezielle fachspezifische Ausbildung

Die spezielle fachspezifische Ausbildung im Rahmen dieses Graduiertenkollegs beruht auf vier Säulen:

  1. Ringvorlesung.
  2. Forschungsseminar.
  3. Cybercrime-Kolloquium.
  4. Jährlicher Cybercrime-Workshop mit Praxisplattform.

Ringvorlesung

In einer Ringvorlesung geben die beteiligten Professoren und Nachwuchswissenschaftler sowie ausgewählte Praktiker Einblicke in grundlegende Zusammenhänge und neuste Entwicklungen des Gebietes. Die Ringvorlesung soll auch fachfernen Zuhörern den Zugang zum Thema ermöglichen.

Forschungsseminar und Cybercrime-Kolloquium

Im Forschungsseminar führen sich alle Beteiligten des Graduiertenkollegs (inklusive der Promovierenden) gegenseitig in die interdisziplinären Grundlagen ihrer jeweiligen Arbeitsgebiete ein. Hier geht es vor allem auch darum, die Probleme und Schwierigkeiten der eigenen Arbeitsfelder zum thematisieren und interdisziplinär zu reflektieren. Im dazugehörigen Kolloquium („Cybercrime-Kolloquium“) finden Vorträge und Tutorials von ausgewählten Gästen statt.

Cybercrime-Workshop mit Praxisplattform

Als Instrument der gemeinsamen Standortbestimmung wird ein jährlicher 3-tägiger Workshop durchgeführt, der durch eine innovative Praxisplattform ergänzt wird. Hierin sollen ausgewählte Praktiker aus den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten Einblicke in aktuelle Entwicklungen (Chancen und Schwierigkeiten) geben. Im Gegenzug erlaubt dieses Format den Mitgliedern des Graduiertenkollegs, Forschungsthemen mit der Praxis abzugleichen.

Aufbauend auf der langjährigen Erfahrung einiger Antragsteller mit Lehrformen, die auf Rollenspielen basieren („Planspiel“, simulierte Sachverständigenbefragungen, „Capture-the-flag“-Wettbewerbe, „Moot Courts“) haben wir für dieses Graduiertenkolleg ein eigenes Lehrformat entwickelt, das die beiden beteiligten Disziplinen intensiv vernetzen soll. Zur Umsetzung dieses Lehrformates reisen die Doktorandinnen und Doktorandinnen bereits 2 Tage vor dem Beginn des Cybercrime-Workshops an den Tagungsort an und werden in gemischte Teams  bestehend jeweils aus Rechtswissenschaft und Informatik eingeteilt. Diese Teams müssen in jedem Jahr eine zunehmend schwierigere Aufgabe lösen, die ein Zusammenspiel zwischen Expertisen beider Fächer erfordert:

Jahr 1: Formulierung von Untersuchungsaufträgen

Aus einem gegebenen Fallkontext heraus müssen die Promovierenden im Team einen präzisen Untersuchungsauftrag für ein technisches Asservat formulieren.

Jahr 2: Beweiswürdigung technischer Gutachten

Im Rahmen dieser Aufgabe wird den Teams anfangs ein Fallkontext und ein technisches Sachverständigengutachten ausgehändigt. Die Teams bekommen anschließend Rollen zugewiesen (Anklage, Nebenklage, Verteidigung). Die Aufgabe besteht nun darin, aus dem Gutachten den für die eigene Rolle passenden Plädoyerteil mit Beweiswürdigung zu erarbeiten.

Jahr 3: Analyse und Beweiswürdigung mit begrenzten Ressourcen

Den Teams wird ein Fallkontext und ein technisches Asservat (beispielsweise eine Festplatte oder ein Mobiltelefon) zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ihnen eine Rolle zugewiesen (Anklage, Nebenklage, Verteidigung). Die Teams haben dann 2,5 Tage Zeit, eine technische Analyse in Konkurrenz zu den anderen Teams im Hinblick auf ihre eigene Rolle anzufertigen. Dies schließt die Anfertigung eines Kurzgutachtens und das Halten eines kurzen Plädoyers mitsamt Beweiswürdigung im Rahmen der Praxisplattform mit ein.